Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Produkten

(Allgemeine Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Produkten durch Pikaplant an Verbraucher und an Unternehmen)


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen in Bezug auf Produkte, die von Pikaplant hergestellt oder angeboten werden, andere Bedingungen werden davon ausgeschlossen.

1.2 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden folgende Definitionen verwendet:

  • Pikaplant: die Marke, unter der Produkte verkauft werken; eine Marke von Nina Knappe
  • Käufer: Pikaplants Gegenpartei;
  • Verbraucher: ein Käufer, der nicht in Ausübung seines Berufes oder seiner Tätigkeit handelt;
  • Verbraucherkauf: ein Kauf zwischen Pikaplant und einem Verbraucher;
  • Distanzkauf: ein Verbraucherkauf, bei dem der Vertrag über das Internet oder per Telefon oder Post abgeschlossen wird.

2. Angebote und Verträge

2.1 Ein Angebot oder Preisvorschlag ist unverbindlich, es sei denn es handelt sich dabei um einen Verbraucherkauf, und gilt während der angegebenen Frist oder solange der Lagerbestand reicht.

2.2 Sofern Pikaplant nicht ausdrücklich eine andere Form des Abschlusses angeführt hat, werden die Verträge zwischen Pikaplant und dem Käufer mit schriftlicher Bestätigung durch Pikaplant abgeschlossen, einschließlich der Bestätigung per E-Mail. Eine automatisch generierte elektronische Auftragsbestätigung dient nicht als solche Bestätigung. Pikaplant behält sich das Recht vor, einen Auftrag zu verweigern.

2.3 Pikaplant ist berechtigt, bei der Erfüllung des Vertrages von Dritten Gebrauch zu machen. Alle Rechte und Ansprüche, die in diesen Bedingungen und in weiteren Verträgen zugunsten von Pikaplant festgelegt sind, gelten gleichermaßen für alle Vertreter und Dritte, die von Pikaplant mit eingebunden werden.


3. Preisanpassungen

3.1 Wenn die Preise für Rohstoffe oder Löhne, Einfuhrzölle, Steuern oder sonstige externe Kosten nach Abschluss des Vertrages (aufgrund von Währungsschwankungen oder anderen Gründen) ansteigen, hat Pikaplant das Recht, den Kaufpreis an diese Erhöhung anzupassen.

3.2 Pikaplant muss den Käufer über diesen Umstand so bald wie möglich informieren, wonach der Käufer das Recht hat, der Vertrag aufzulösen, es sei denn, es wurde festgelegt, dass die Lieferung erst in frühestens 3 (drei) Monaten nach dem Kauf ausgeführt wird oder der Anstieg auf eine gesetzliche Preiserhöhung zurückzuführen ist.


4. Lieferung

4.1 Das Lieferungsdatum und andere Fristen haben keine Bedeutung solange sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Wurde eine Frist überschritten, muss der Käufer Pikaplant davon schriftlich in Kenntnis setzen.

4.2 Wenn Pikaplant vom Käufer Informationen zur Erfüllung des Vertrages verlangt oder wenn eine vollständige oder teilweise Zahlung im Voraus vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist erst, wenn Pikaplant die korrekte und vollständige Information oder die Zahlung im Voraus erhalten hat.

4.3 Die Lieferung an Nicht-Verbraucher findet statt, sobald die Produkte Pikaplants Lagerraum verlassen haben. Die Zustellung an Verbraucher erfolgt an der vom Käufer angegebenen Adresse nach Abschluss des Vertrages, einschließlich der Zustellung an die Post oder an Nachbarn/Dritte, die vom Käufer aus Gründen der Abwesenheit angegeben sind. Das Risiko für die gelieferten Produkte wird zum Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer übertragen.

4.4 Wenn der Käufer die Lieferung ablehnt, kann Pikaplant ihm die daraus entstehenden Kosten in Rechnung stellen. In diesem Fall hat Pikaplant auch das Recht, den Vertrag aufzulösen, unbeschadet des Rechtes, Schadenersatz zu verlangen.



5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Alle gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von Pikaplant, bis der Käufer alle Verpflichtungen gegenüber Pikaplant im Rahmen des Vertrages erfüllt hat.

5.2 Wenn der Käufer in der Berufsausübung oder im Berufsverband tätig ist, gilt folgendes:

  • Der Käufer darf Produkte, die gemäß dieser Klausel Pikaplants Eigentum sind, an Dritte nur im Rahmen der normalen Geschäftsführung verkaufen;
  • Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus einem mit Pikaplant geschlossenen Vertrag nicht nachkommt und Pikaplant guten Grund zu der Annahme hat, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, hat Pikaplant das Recht, die zum Käufer oder zu Dritten, die im Auftrage des Käufers handeln, gelieferten Produkte zurückzunehmen. In diesem Fall muss der Käufer vollständig mit Pikaplant zusammenarbeiten.

6. Auflösung und Rückgabe von Produkten

6.1 Der Käufer kann eine Bestellung nur mit vorheriger Zustimmung von Pikaplant ändern oder stornieren. Wenn für Pikaplant bereits Kosten entstanden sind oder Kosten aufgrund der Änderung oder Stornierung entstehen werden, kann Pikaplant diese Kosten dem Käufer in Rechnung stellen.

6.2 Im Falle des Distanzkaufs hat der Käufer das Recht, den Kauf innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Wenn der Kaufpreis bereits bezahlt wurde, wird dieser so bald wie möglich zurückerstattet, spätestens aber 14 Tage nachdem die Produkte in Pikaplants Lager eingetroffen sind, es sei denn, Pikaplant hat Grund zu der Annahme, dass die zurückgesandten Produkte bereits geöffnet oder verwendet wurden, oder aufgrund einer Handlung seitens des Käufers beschädigt wurden.

Absatz 6.2 gilt nicht für den Distanzkauf von:

  • Produkten, deren Preis den Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, die sich außerhalb von Pikaplants Einflussbereich befinden;
  • Produkte, die:
    • gemäß den Vorgaben des Käufers hergestellt wurden;
    • eindeutig persönlicher Natur sind;
    • aufgrund ihrer Natur nicht zurückgegeben werden können; or
    • einem schnellen Verderben oder Alterung unterliegen.
  • Audio- und Videoaufzeichnungen und Software, wenn das Siegel vom Käufer gebrochen wurde;
  • Zeitungen oder Zeitschriften: oder
  • Dienstleistungen, die mit der Genehmigung des Verbrauchers vor Ablauf der Frist von 14 Werktagen geleistet werden.

6.4 Die gelieferten Produkte können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Pikaplant zurückgegeben werden, wobei Pikaplant das Recht hat, Anweisungen über die Art der Lieferung zu erteilen. Die Kosten für die Rücksendung der Produkte im Rahmen dieses Artikels gehen zu Lasten des Käufers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


7. Zahlung

7.1 Auf pikaplant.com akzeptieren wir folgende Zahlweisen: iDEAL, Visa, MasterCard, American Express, CartaSi, Cartes Bancaires, Bancontact, SEPA Direct Debit und PayPal. Das Zahlungsmittel wird belastet, wenn die Bestellung bei uns eingegangen ist. Sobald der Betrag erfolgreich abgebucht wurde, wird Ihre Bestellung angenommen. Vor Abschluss des Bezahlvorganges, wird keine Ware versendet.



8. Aussetzung und Auflösung

8.1 Zusätzlich zu den Bestimmungen über höhere Gewalt und die Bestimmungen in Kapitel 6 ist Pikaplant berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus allen zwischen den Parteien bestehenden Verträgen ganz oder teilweise auszusetzen oder diese Verträge teilweise oder vollständig aufzulösen, ohne dass eine Verzugserklärung oder gerichtliche Intervention erforderlich ist:

  • wenn der Käufer in Verzug ist oder Pikaplant einen guten Grund zu der Annahme hat, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht vollständig und/oder rechtzeitig erfüllen wird;
  •  im Falle einer Liquidation, einer Aussetzung der Zahlung, einem Antrag zur Aussetzung der Zahlung, einem Konkurs oder einer Schuldenumschuldung oder sonstigen anderen Umständen, durch die der Käufer nicht mehr frei über sein Kapital verfügen kann;
  • oder wenn Umstände eintreten, durch die es unmöglich ist, den Vertrag zu erfüllen oder Pikaplant vernünftigerweise nicht dazu aufgefordert werden kann, am Vertrag festzuhalten.

8.2 Im Sinne von Absatz 8.1 werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und Pikaplant ist nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Letzteres gilt nicht im Falle der Auflösung aus Gründen, für die der Verbraucher nicht verantwortlich gemacht werden kann.



9. Garantien und Beschwerden

9.1 Die von Pikaplant zu liefernden Produkte werden den gesetzlichen Bestimmungen, für die sie bei gewöhnlichem Gebrauch bestimmt sind, und den Kundenanforderungen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise festgelegt werden können, entsprechen. Gegebenenfalls gelten für die von Pikaplant gelieferten Produkte die Bestimmungen von Lieferanten und Dritten wie beispielsweise Produzenten und Importeuren.

9.2 Im Falle der Verwendung außerhalb der Niederlande muss der Käufer selbst prüfen, ob die Produkte für den dortigen Gebrauch geeignet sind und ob sie die Bedingungen und die anwendbaren gesetzlichen und sonstigen Anforderungen erfüllen.

9.3 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt zu inspizieren. Sämtliche festgestellten Mängel sind Pikaplant schriftlich unter Angabe der Gründe innerhalb von 7 Tagen oder bei externen Mängeln unverzüglich zu melden.

9.4 Wenn nachgewiesen wurde, dass ein Produkt nicht dem Vertrag entspricht und die Beschwerde rechtzeitig eingereicht wurde, kann Pikaplant nach eigenem Ermessen das betreffende Produkt ersetzen, Reparaturen vornehmen oder den Rechnungspreis zzgl. Versandkosten erstatten. Im Falle vom Verbraucherkauf dienen

9.5 alle Daten, Entwürfe und Bilder in Bezug auf Farben, Materialien, Abmessungen und Veredelungen nur zu Informationszwecken. Abweichungen sind kein Grund für Ablehnung, Ermäßigung, Auflösung des Vertrages oder Schadensersatz, sofern sie gering sind.


10. Rechte an geistigem Eigentum

10.1 Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass alle intellektuellen und/oder gewerblichen Schutzrechte an den dem Käufer von Pikaplant zur Verfügung gestellten Produkten, Materialien und Informationen, einschließlich Muster, Verpackungen, Etiketten und Designs (und deren Aussehen), die Zusammensetzung und/oder Spezifikationen von Proben, Produkten und Halbfabrikaten sowie technische und kommerzielles Know-hows, Modelle, Formen, Designs und Muster, bei Pikaplant, seinen Lieferanten oder anderen Parteien liegen.

10.2 Soweit Pikaplant Produkte oder Verpackungen auf der Grundlage von ausdrücklichen Weisungen des Käufers herstellt, wie etwa Spezifikationen, Entwürfe, Skizzen, Modelle oder Muster, die vom Käufer zur Verfügung gestellt werden, garantiert der Käufer, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Käufer entschädigt Pikaplant in diesem Zusammenhang gegen Ansprüche Dritter und erstattet sämtliche Kosten, die Pikaplant im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen entstanden sind.



11. Haftung für Schäden

11.1 Pikaplant haftet nicht für Schäden:

  • durch inkompetente Verwendung der gelieferten Erzeugnisse oder Verwendung zu einem anderen Zweck als dem, für den sie nach objektiven Normen geeignet sind;
  • weil Pikaplant falsche oder unvollständige Daten vom oder im Auftrag des Käufers zur Verfügung gestellt wurden;
  • durch Dritte, die auf Verlangen des Käufers oder mit Zustimmung des Käufers zur Erfüllung des Vertrages tätig sind;
  • durch Materialien oder Dienstleistungen, die von Dritten auf Verlangen des Käufers oder mit Zustimmung des Käufers erbracht werden; oder
  • durch Missverständnisse, Schäden, Verzögerungen oder den unsachgemäßen Erhalt von Aufträgen und Mitteilungen durch die Nutzung des Internets oder sonstige Kommunikationsmittel (ob elektronisch oder nicht elektronisch).

11.2 Nur direkter Schaden, der Pikaplant zuzurechnen ist, kommt für eine Entschädigung in Frage. Jede Haftung für mittelbare Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, Verlust von Gewinnen, beschädigten oder verlorenen Daten oder Materialien und Verlust von Erlösen, ist ausgeschlossen. Im Falle des Verbraucherkaufs wird der Geltungsbereich dieser Bestimmung auf den Artikel 7:24 (2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs beschränkt.

11.3 Soweit Pikaplant für die Erstattung von Schäden haftet, wird dieser Verlust auf den Rechnungsbetrag für die betreffende Lieferung oder Teillieferung beschränkt, wenn dieser Betrag 45.000 € nicht übersteigt. In jedem Fall wird die Erstattung auf die Summe beschränkt, die die Versicherung Pikaplant in dem fraglichen Fall zahlt.

11.4 Der Käufer entschädigt Pikaplant gegen alle Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages Verluste erleiden, und an denen der Käufer Schuld trägt.

11.5 Die in Abschnitt 11.1 bis 11.4 festgelegten Beschränkungen gelten nicht:

  • wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Pikaplant oder seiner Vorstandsmitglieder oder nicht exekutiven Mitarbeiter beruht;
  • im Falle einer Produkthaftung gegenüber einem Verbraucher im Sinne von Buch 6, Teil 3, Kapitel 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.


12. Höhere Gewalt

12.1 Ist Pikaplant aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht in der Lage, den Vertrag zu erfüllen, so hat es das Recht, seine Verpflichtungen bis zum Ende der höheren Gewalt auszusetzen. Wenn diese Frist länger als zwei Monate dauert, hat eine der Parteien das Recht, den Vertrag, für die von dem Fall höherer Gewalt betroffenen Erzeugnisse aufzulösen, ohne dass es erforderlich ist, den Schaden der anderen Partei zu entschädigen. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, die bereits gelieferten Produkte zu bezahlen.

12.2 In diesen Allgemeinen Bedingungen bezieht sich der Begriff “höhere Gewalt” unter anderem neben der Definition in Gesetz und Rechtsprechung auf alle äußeren Ursachen außerhalb von Pikaplants Kontrolle, entweder vorhergesehen oder unvorhergesehen, als deren Folge Pikaplant seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.


13. Niederländisches Recht und zuständiges Gericht

13.1 Dieser Vertrag unterliegt niederländischem Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland durchgeführt wird oder wenn der Käufer dort seinen Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.

13.2 Im Falle von Streitigkeiten ist das Gericht des Ortes, an dem Pikaplant seinen Sitz hat, das zuständige Gericht, sofern nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes vorsehen. Pikaplant hat dennoch das Recht, den Streit an das Gericht zu richten, das nach dem Gesetz zuständig ist. Im Falle des Verbraucherkaufs ist das Gericht des Wohnsitzes des Käufers das zuständige Gericht.

13.3 Die Parteien werden dem Gericht nur dann einen Streit einreichen, nachdem sie alle Anstrengungen unternommen haben, den Streit außergerichtlich zu lösen.


14. Sonstige Bestimmungen

14.1 Der niederländische Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bei der Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit entscheidend.

14.2 Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig und anwendbar, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Wenn Pikaplant zusätzliche Bedingungen oder Bestimmungen verwendet, die mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Konflikt stehen, beeinträchtigen sie die Gültigkeit und Anwendbarkeit anderer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

14.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind eine Übersetzung der “Verkoopvoorwaarden Produkte” von Pikaplant. Im Falle eines Unterschieds zwischen diesen beiden Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text gültig.