Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Produkten durch Pikaplant an Verbraucher sowie an gewerbliche Vertragspartner, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handeln.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss etwaiger anderer Bedingungen für alle Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen in Bezug auf Produkte, die von Pikaplant erstellt oder angeboten werden.
1.2 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:
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Pikaplant: die Marke, die Produkte verkauft; Eigentümerin ist Nina Knappe.
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Käufer: die Vertragspartei von Pikaplant;
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Verbraucher: ein Käufer, der nicht im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt;
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Verbrauchsgüterkauf: ein Kaufvertrag zwischen Pikaplant und einem Verbraucher;
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Fernabsatzvertrag: ein Verbrauchsgüterkauf, bei dem der Vertrag über das Internet, per Telefon oder per Post abgeschlossen wird.
2. Angebote und Verträge
2.1 Ein Angebot oder Kostenvoranschlag ist unverbindlich, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, und gilt während der angegebenen Frist oder solange der Vorrat reicht.
2.2 Sofern Pikaplant nicht ausdrücklich eine andere Form des Vertragsschlusses angegeben hat, kommt ein Vertrag zwischen Pikaplant und dem Käufer durch eine schriftliche Bestätigung von Pikaplant, einschließlich Bestätigung per E-Mail, zustande. Eine automatisch generierte elektronische Bestellbestätigung gilt nicht als solche Bestätigung. Pikaplant behält sich das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen.
2.3 Pikaplant ist berechtigt, Dritte bei der Durchführung des Vertrags einzusetzen. Sämtliche Rechte und Ansprüche aus diesen Bedingungen und weiteren Vereinbarungen zugunsten von Pikaplant gelten gleichermaßen für von Pikaplant eingeschaltete Vertreter und sonstige Dritte.
3. Preisanpassungen
3.1 Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Preise für Rohstoffe oder Löhne, Einfuhrzölle, Steuern oder sonstige externe Kosten (sei es aufgrund von Währungsschwankungen oder aus anderen Gründen), ist Pikaplant berechtigt, den Kaufpreis entsprechend anzupassen.
3.2 Pikaplant hat den Käufer so bald wie möglich über eine solche Änderung zu informieren, woraufhin der Käufer das Recht hat, den Vertrag zu kündigen, es sei denn, es wurde vereinbart, dass die Lieferung mehr als drei (3) Monate nach dem Kauf erfolgt, oder die Erhöhung beruht auf einer gesetzlichen Preisänderung.
4. Lieferung & Rücksendung
4.1 Angegebene Lieferfristen und sonstige Fristen sind nicht verbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Wird eine Frist überschritten, muss der Käufer Pikaplant schriftlich in Verzug setzen.
4.2 Benötigt Pikaplant Informationen des Käufers zur Durchführung des Vertrags oder ist eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung vereinbart, beginnt die Lieferfrist erst, wenn Pikaplant die vollständigen und richtigen Informationen bzw. die Vorauszahlung erhalten hat.
4.3 Lieferung an Nicht-Verbraucher erfolgt in dem Moment, in dem die Produkte das Lager von Pikaplant verlassen. Lieferung an Verbraucher erfolgt an die vom Käufer bei Vertragsschluss angegebene Adresse, einschließlich Lieferung an ein Postamt oder an Nachbarn/Dritte, die der Käufer im Falle seiner Abwesenheit bestimmt hat. Die Gefahr der gelieferten Produkte geht im Moment der Lieferung auf den Käufer über.
4.4 Verweigert der Käufer die Annahme, gibt er falsche oder unvollständige Lieferdaten an oder ist die Lieferung aus anderen Gründen unmöglich, ist Pikaplant berechtigt, dem Käufer alle daraus entstehenden Kosten, einschließlich Lager-, Rücksende-, Entsorgungs- und erneuter Lieferkosten, in Rechnung zu stellen, mit einer Mindestbearbeitungsgebühr von 25 €. In diesem Fall ist Pikaplant außerdem berechtigt, den Vertrag aufzulösen, unbeschadet ihres Rechts auf vollen Schadensersatz. Pikaplant haftet nicht für Verschlechterung, Verderb oder Absterben von Pflanzen infolge einer solchen fehlgeschlagenen Lieferung, und der Käufer bleibt verpflichtet, den Kaufpreis in voller Höhe zu zahlen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Pikaplant, bis der Käufer sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag gegenüber Pikaplant vollständig erfüllt hat.
5.2 Handelt der Käufer im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit (Nicht-Verbraucher), gilt Folgendes:
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Der Käufer darf Produkte, die nach dieser Klausel Eigentum von Pikaplant bleiben, nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs an Dritte weiterverkaufen;
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Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus einem mit Pikaplant geschlossenen Vertrag nicht nach und hat Pikaplant berechtigten Grund zur Annahme, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird, ist Pikaplant berechtigt, die gelieferten Produkte beim Käufer oder bei Dritten, die die Produkte für den Käufer halten, zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, uneingeschränkt mitzuwirken.
6. Kündigung und Rückgabe von Produkten
6.1 Der Käufer darf eine Bestellung nur mit vorheriger Zustimmung von Pikaplant ändern oder stornieren. Hat Pikaplant bereits Kosten aufgewendet oder wird sie Kosten aufgrund der Änderung oder Stornierung aufwenden, kann Pikaplant diese dem Käufer in Rechnung stellen.
6.2 Im Falle eines Fernabsatzvertrags hat der Verbraucher grundsätzlich das Recht, den Kauf innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Produkte schriftlich und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
6.3 Dieses Widerrufsrecht gilt jedoch nicht für Fernabsatzverträge über:
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Produkte, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die Pikaplant keinen Einfluss hat;
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Produkte, die nach Spezifikationen des Käufers hergestellt wurden;
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Produkte, die eindeutig persönlicher Natur sind;
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Produkte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zurückgesandt werden können; oder
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Produkte, die schnell verderben oder altern, einschließlich aller von Pikaplant verkauften Pflanzen.
6.4 Gelieferte Produkte dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Pikaplant zurückgesandt werden. Pikaplant ist berechtigt, Anweisungen bezüglich der Versandart zu erteilen. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung im Rahmen dieses Artikels trägt der Käufer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Zahlung
7.1 Auf pikaplant.com akzeptieren wir Zahlungen per iDEAL, Visa, MasterCard, American Express, CartaSi, Cartes Bancaires, Bancontact, SEPA-Lastschrift und PayPal. Nach Eingang Ihrer Bestellung belasten wir Ihre Zahlungsmethode. Sobald die Belastung erfolgreich war, wird die Bestellung akzeptiert. Waren werden erst versandt, wenn die Zahlung abgeschlossen ist.
8. Recht auf Aussetzung und Kündigung
8.1 Zusätzlich zu den Bestimmungen über höhere Gewalt und den Bestimmungen in Artikel 6 ist Pikaplant berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus sämtlichen zwischen den Parteien bestehenden Verträgen ganz oder teilweise auszusetzen oder diese Verträge ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder gerichtlichen Entscheidung bedarf:
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wenn der Käufer in Verzug ist oder Pikaplant begründete Befürchtungen hat, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht vollständig und/oder rechtzeitig erfüllen wird;
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im Falle der Liquidation, eines Zahlungsaufschubs, eines Antrags auf Zahlungsaufschub, Insolvenz oder Schuldenregelung oder einer anderen Situation, die dazu führt, dass der Käufer nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann;
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oder wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder Pikaplant vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann, den Vertrag unverändert fortzuführen.
8.2 In den in Artikel 8.1 genannten Fällen werden alle Verpflichtungen des Käufers sofort fällig, und Pikaplant ist nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Letzteres gilt nicht im Falle einer Kündigung aus Gründen, die der Verbraucher nicht zu vertreten hat.
9. Garantien und Beschwerden
9.1 Die von Pikaplant zu liefernden Produkte entsprechen den zum Zeitpunkt der Lieferung angemessenen Anforderungen und Standards und sind für die bei normalem Gebrauch vorgesehenen Zwecke bestimmt. Gegebenenfalls gelten Garantiebedingungen von Lieferanten und Dritten, wie Herstellern und Importeuren, für die von Pikaplant gelieferten Produkte.
9.2 Bei Nutzung außerhalb der Niederlande muss der Käufer selbst prüfen, ob die Produkte dort geeignet sind und ob sie die dort geltenden Bedingungen und gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
9.3 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte sofort nach Erhalt zu prüfen. Festgestellte Mängel sind unter Angabe der Gründe innerhalb von 7 Tagen schriftlich bei Pikaplant zu melden, bei äußeren Mängeln sofort.
9.4 Wird nachgewiesen, dass ein Produkt nicht vertragsgemäß ist und die Beschwerde fristgerecht eingereicht wurde, kann Pikaplant nach eigenem Ermessen das betreffende Produkt ersetzen, eine Reparatur veranlassen oder den Rechnungsbetrag einschließlich etwaiger Versandkosten erstatten.
9.5 Alle Angaben, Entwürfe und Abbildungen zu Farben, Materialien, Abmessungen und Ausführungen dienen nur der Information. Geringfügige Abweichungen sind kein Grund für Ablehnung, Preisnachlass, Vertragskündigung oder Schadensersatz.
10. Geistige Eigentumsrechte
10.1 Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass alle geistigen und/oder gewerblichen Schutzrechte in Bezug auf die Produkte, Materialien und Informationen, die von Pikaplant dem Käufer zur Verfügung gestellt werden – einschließlich Muster, Verpackungen, Etiketten und Designs (und deren Erscheinungsbild), die Zusammensetzung und/oder Spezifikationen von Mustern, Produkten und Halbfabrikaten sowie technisches und kommerzielles Know-how, Modelle, Formen, Entwürfe und Muster – Pikaplant, ihrem Lieferanten oder anderen Berechtigten zustehen.
10.2 Soweit Pikaplant Produkte oder Verpackungen auf ausdrückliche Anweisung des Käufers herstellt, wie z. B. Spezifikationen, Entwürfe, Skizzen, Modelle oder Muster, die vom Käufer bereitgestellt wurden, garantiert der Käufer, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Käufer stellt Pikaplant von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei und erstattet alle Kosten, die Pikaplant dadurch entstehen.
11. Haftung für Schäden
11.1 Pikaplant haftet nicht für Schäden, die verursacht wurden:
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durch unsachgemäße Verwendung der gelieferten Produkte oder Verwendung für andere Zwecke als die, für die sie nach objektiven Maßstäben geeignet sind;
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dadurch, dass Pikaplant unrichtige oder unvollständige Daten verwendet hat, die vom Käufer oder in dessen Auftrag bereitgestellt wurden;
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durch Dritte, die auf Wunsch oder mit Zustimmung des Käufers bei der Vertragsdurchführung beteiligt sind;
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durch Materialien oder Dienstleistungen, die auf Wunsch oder mit Zustimmung des Käufers von Dritten bereitgestellt werden; oder
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durch Missverständnisse, Schäden, Verzögerungen oder den fehlerhaften Erhalt von Bestellungen und Mitteilungen aufgrund der Nutzung des Internets oder anderer (elektronischer) Kommunikationsmittel.
11.2 Nur direkte Schäden, die Pikaplant zuzurechnen sind, kommen für eine Entschädigung in Betracht. Jegliche Haftung für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, beschädigte oder verlorene Daten oder Materialien und Umsatzeinbußen, ist ausgeschlossen. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs ist der Umfang dieser Bestimmung auf das nach § 7:24 Abs. 2 niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch Zulässige beschränkt.
11.3 Soweit Pikaplant für Schäden haftet, ist diese Haftung auf den Rechnungsbetrag der betreffenden Lieferung oder Teillieferung beschränkt, wobei dieser Betrag 45.000 € nicht überschreiten darf und in jedem Fall auf den Betrag begrenzt ist, den der Versicherer im betreffenden Fall an Pikaplant auszahlt.
11.4 Der Käufer stellt Pikaplant von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung Schäden erleiden und deren Ursache dem Käufer zuzurechnen ist.
11.5 Die in den Artikeln 11.1 bis 11.4 genannten Einschränkungen gelten nicht:
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wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Pikaplant oder ihrer leitenden oder nichtleitenden Angestellten zurückzuführen ist;
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im Falle einer Produkthaftung gegenüber einem Verbraucher im Sinne von Buch 6, Teil 3, Kapitel 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
12. Höhere Gewalt
12.1 Ist Pikaplant aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage, den Vertrag zu erfüllen, ist sie berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen, bis das Ereignis höherer Gewalt beendet ist. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag in Bezug auf die von höherer Gewalt betroffenen Produkte zu kündigen, ohne zur Entschädigung des der anderen Partei entstandenen Schadens verpflichtet zu sein. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, die bereits gelieferten Produkte zu bezahlen.
12.2 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet „höhere Gewalt“ neben der gesetzlichen und richterlichen Definition sämtliche äußeren Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von Pikaplant liegen, sei es vorhersehbar oder unvorhersehbar, und die dazu führen, dass Pikaplant ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann.
13. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
13.1 Auf diesen Vertrag findet niederländisches Recht Anwendung, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder der Käufer dort ansässig ist. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
13.2 Im Falle von Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz von Pikaplant zuständig, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen. Pikaplant ist jedoch berechtigt, den Rechtsstreit dem nach Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs ist das Gericht am Wohnsitz des Käufers zuständig.
13.3 Die Parteien werden einen Rechtsstreit erst dann einem Gericht vorlegen, nachdem sie sich nach Kräften bemüht haben, den Streit einvernehmlich beizulegen.
14. Sonstige Bestimmungen
14.1 Der niederländische Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets maßgeblich.
14.2 Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig und anwendbar, wenn sie schriftlich festgehalten werden. Verwendet Pikaplant zusätzliche Bedingungen oder Bestimmungen, die im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.